Allgemeine Geschäftsbedingungen von M SORA d.d. Žiri und M SORA Fenster GmbH

SPP 01/2019

gültig ab 1.6.2019

  1. ALLGEMEIN
    1. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von M Sora d.d. vereinbaren M SORA d.d. (im Weiteren: Verkäufer) und Käufer gegenseitige Rechte und Pflichten, die im Falle der Bestellungen von Waren gelten, die der Verkäufer liefert und Dienstleistungen, die der Verkäufer erledigt. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Weiteren: AGB) gelten auch im Fall, wenn der Verkäufer nur Waren liefert oder nur Dienstleistungen erledigt. 
    2. Subunternehmer sind alle Rechts- und Privatpersonen, die teilweise oder im Ganzen Dienstleistungen im Namen des Verkäufers erledigen.
    3. Falls sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers von denen des Verkäufers unterscheiden, gelten die AGB des Verkäufers. Auch wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht einverstanden ist, gelten nur die AGB des Verkäufers. Die AGB gelten in allen Fällen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
    4. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Verkäufer und Käufer verpflichten sich, dass sie solche Bestimmung so schnell wie möglich mit einer gültigen Bestimmung ersetzen. Alle Abweichungen von den AGB bedürfen schriftliche Zustimmung von dem Verkäufer.
  2. FIRMA UND SITZ DES VERKÄUFERS
    1. M SORA d.d., Trg svobode 2, 4226 Žiri, Slowenien
  3. ANGEBOT UND BESTELLUNG
    1. Verkäufer nimmt Bestellungen an und verkauft Ware und erledigt Dienstleistungen gemäß diesen AGB. Verkäufer erstellt Angebote aufgrund von Fensterlisten oder Abnahmen von Naturmaßen. In bestimmten Fällen, die der Verkäufer selbst bestimmt, kann der Verkäufer als Bedingung für Erstellung eines Angebotes eine schriftliche Bestellung des Käufers verlangen.
    2. Bei Neubauten muss der Käufer vor der Naturmaßnahme dafür sorgen, dass bei allen Öffnungen Waagriss vorhanden ist.
    3. Angebote sind unverbindlich, falls im Angebot nicht anders vorgeschrieben ist.
    4. Naturmaß wird von einer bevollmächtigten Person des Verkäufers genommen, die dabei auch persönlich den Platz kontrolliert, wo Dienstleistungen erledigt werden. Sofern der Käufer Naturmaß selbst nimmt, haftet der Verkäufer nicht für die Fehler, die wegen der falschen Maßen vorkommen. Dasselbe gilt im Falle der Bestellungen per E-Mail oder Fax, ohne vorheriges Naturmaß nehmen von dem Verkäufer.
    5. Käufer ist verpflichtet den Verkäufer auf eventuelle verdeckte Fehler aufmerksam zu machen (verdeckte Installationen, schlecht gemachter Putz, usw.). Im anderen Fall übernimmt der Käufer Verantwortung für eventuelle Schäden an Installationen und Putz bei der Montage. 
    6. Verkäufer macht keine statischen Berechnungen. Sofern festgestellt wird, dass man wegen der statischen Berechnungen bzw. Änderungen die Bestellung ändern muss, übernimmt der Käufer alle Kosten, die wegen der Bestellungsänderung anfallen.
    7. Auf dem Protokoll für Naturmaß und im Angebot sind Außenmaße von Blindstöcken bzw. Außenmaße von Fenstern angegeben. Alle Skizzen sind als Innenansicht angegeben. Dasselbe gilt für Eingangstüren. Ausnahme ist nur Model der Eingangstür, die als Außenansicht als Skizze angegeben ist.
    8. Alternative Positionen sind nicht im Gesamtbetrag der Positionen inbegriffen (Summe der Positionen).
    9. Käufer ist mit der Bestellung dazu berechtigt, dass ein Mitarbeiter des Verkkäufers einmal kommt, um Naturmaß zu nehmen. Für zusätzliche Besuche des Mitarbeiters, der Naturmaß nimmt, ist Verkäufer berechtigt, 200 Euro pro Besuch zu berechnen. Falls es sich um ein Objekt im Ausland handelt, wird höherer Preis berechnet, Käufer wird darüber vorher informiert. Im Fall, dass der Käufer das Angebot des Verkäufers nicht annimmt, wird der Betrag für die erledigte Dienstleistung (Naturmaß nehmen) nicht rückerstattet. Wenn das Objekt bei der bestellten Dienstleistung (Naturmaß nehmen) nicht vorbereitet ist, wird solche zusätzliche Dienstleistung berechnet.
    10. Aufpreis für kleine Bestellungen beträgt 100 €. Verkäufer betrachtet alle Bestellungen mit Gesamtbetrag unter 500 € als kleine Bestellungen.
    11. Käufer in Slowenien bestätigt mit der Unterschrift seine Berechtigung zur Verwendung vom niedrigeren Steuersatz gemäß den Bedingungen des Gesetzes über die Mehrwertsteuer. Käufer ist verpflichtet dazu, bei Naturmaß nehmen bzw. bei der ersten Anzahlung genaue Adresse für die Rechnung und MwSt.-Nummer mitzuteilen, falls diese MwSt.-Nummer vorhanden ist. Spätere Änderungen kann der Verkäufer nicht mehr berücksichtigen.
    12. Käufer ist vor der Bestätigung des Angebots verpflichtet, das Angebot genau zu überprüfen (Kontrolle der Skizzen und Informationen) und falls es Unklarheiten gibt, von dem Verkäufer Erklärungen zu den unklaren Angaben zu verlangen, die sonst zu falschen Interpretationen der Ausführung, bestimmten Maßen oder Berechnung führen könnten. Später festgestellte Unklarheiten sind kein Gegenstand der Reklamation.
    13. Im Fall eines Fehlers bei Naturmaß seitens des Verkäufers wird Verkäufer den Fehler beheben.
    14. Forderung seitens des Käufers, eine Unklarheit nach der Bestellung zu erklären, berechtigt zu keiner Änderung der Bestellung und stellt keinen Grund für Reklamation dar.
    15. Wenn der Käufer Forderungen stellt, die fachlich inakzeptabel sind, macht der Verkäufer den Käufer darauf aufmerksam. Wenn der Käufer trotz Hinweise daran festhält, übernimmt der Verkäufer dafür keine Verantwortung. Wenn der Käufer Forderungen stellt, die nicht normgerecht sind, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Garantiebedingungen zu ändern.
    16. Als Bestätigung des Angebots des Verkäufers seitens des Käufers wird angenommen:
      • Schriftliche Bestätigung,
      • Teil- oder Gesamtzahlung laut der Vereinbarung,
      • Übergabe der Zahlungsversicherung,
      • Erfüllung eventueller anderer Bedingungen, die ausdrücklich im Angebot angeführt sind,
      • Andere konkludente Aktionen, wenn es sich um langfristigen Geschäftspartner handelt und der Verkäufer das als relevant einstuft.
    17. In allen oben angeführten Beispielen wird angenommen, dass der Käufer den Angebotsinhalt genau überprüft hat, den Inhalt versteht, das Angebot seinen Anforderugnen entspricht und dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma M Sora d.d. kennt.
    18. Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen dem Käufer und Verkäufer bedürfen schriftlicher Form. Alle mündlichen Vereinbarungen sind ungültig und können erst mit der unterschriebenen schriftlichen Vereinbarung in Kraft treten.
    19. Käufer hat das Recht auf Änderung der Daten, die Einfluss auf die Herstellung der Waren oder Erledigung der Dienstleitungen, aber spätestens in 3 Arbeitstagen nach Bestätigung des Angebotes ausschließlich in schriftlicher Form. Spätere Änderungen eines schon bestätigten Angebotes sind nicht möglich oder bedeuten zusätzliche Kosten für den Käufer.
    20. Angebot ist 30 Tage gültig. Mit der Erstellung eines neuen Angebotes ist das vorherige Angebot nicht mehr gültig.
    21. Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit irgendeiner Firma, Person oder anderem Subjekt zu verweigern.
  4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDIENUNGEN
    1. Preise sind in Euro angegeben.
    2. Mehrwertsteuer und Montage sind bei Stückpreisen nicht inbegriffen. Mehrwertsteuer ist separat berechnet und angeführt.
    3. Verkäufer bestimmt und ändert seine Preise selbständig, dem Verkäufer werden für die Warenlieferung und Dienstleistungen diejenige Preise verrechnet, die im Angebot angeführt sind.
    4. Zahlungsbedingungen sind im Angebot angegeben.
    5. Im Fall, dass es im Angebot mehr Rabatte gibt, werden die Rabatte nicht addiert, sondern wird jeder Rabatt von neuer Grundlage berechnet.
    6. Rabatt für die Vorauszahlung ist verringert für die Zinsen gemäß dem Gesetz über Verbraucherschutz, ZVPot-UPB2 (Gesetzblatt RS, Nr. 98/2004 mit späteren Änderungen und Ergänzungen).
    7. Bei einer Bestellung, bei der Verkäufer auch die Montage übernimmt, gibt es mehrere Zahlungsmöglichkeiten: 100% Vorauszahlung bei der Bestellung oder 50 % Vorauszahlung bei der Bestellung und 50 % Vorauszahlung mindestens 7 Tage vor der Montage oder nach Vereinbarung.
    8. Bei einer Bestellung, bei der der Verkäufer die Montage nicht übernimmt, gibt es mehrere Zahlungsmöglichkeiten: 100 % Vorauszahlung bei der Bestellung oder 50 % Vorauszahlung bei der Bestellung und 50 % Vorauszahlung mindestens 7 Tage vor der Lieferung oder nach Vereinbarung.
    9. Im Fall, dass der Verkäufer dem Käufer Rabatt für die 100 % Vorauszahlung anbietet, wird dieser Rabatt nur bei tatsächlicher 100 % Vorauszahlung bei der Bestätigung des Angebotes berücksichtigt.
    10. Käufer überweist den Kaufpreis auf ein Bankkonto, das im Angebot bzw. Rechnung angegeben ist.
    11. Verkäufer ist berechtigt, Teilrechnungen auszustellen.
    12. Im Fall einer Verspätung oder Nichtzahlung stellt Verkäufer eine Ermahnung aus. Im Fall einer Nichtzahlung behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht auch nach der Warenauslieferung an den Kunden vor, solange der Käufer nicht den gesamten Kaufpreis überweist. Bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, mit der Ware sorgsam umzugehen.
    13. Im Fall der Nichtzahlung oder einer verspäteten Zahlung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zurück zu nehmen (nicht eingebaute Elemente als ganze Elemente, eingebaute Elemente – nur Flügel). Käufer erlaubt und ermöglicht dem Verkäufer Zutritt zu Elementen und Abholung der Elemente.
    14. Im Fall, dass Elemente eingebaut wurden, für die der Kaufpreis noch nicht überwiesen worden war, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Nutzen rückerstattet zu bekommen, die der Käufer hatte.
  5. LIEFERUNG, MONTAGE UND ÜBERNAHME
    1. Voraussichtliche Lieferzeit, die der Verkäufer bestimmt hat, beginnt am 3. Tag nach Erfüllung folgender Bedingungen: Bestätigung des Angebotes und Zahlung laut Zahlungsbedingungen. Falls man nach der Bestätigung des Angebotes und Zahlung feststellt, dass man für genaue und fachliche Ausführung bestimmte technische Fragen klären muss, die die Parteien vorher nicht vorhersehen konnten, wird die Lieferzeit dementsprechend verlängert.
    2. Sofern nach der Bestätigung des Angebotes der Käufer Änderung einzelner Positionen aus dem bestätigten Angebot oder Lieferung von zusätzlichen Elementen oder zusätzliche Dienstleistungen fordert, wird voraussichtliche Lieferzeit dementsprechend verlängert und beginnt wieder am 3. Tag nach dem Zeitpunkt, wenn nach eventuellem Naturmaß nehmen auch alle Bedingungen aus dem Artikel 5.1 erfüllt sind.
    3. Verkäufer informiert den Käufer per Telefon oder auf eine andere entsprechende Art und Weise über das Datum der Lieferung und Montage und zwar mindestens drei Tage vor dem Beginn der Montage.
    4. Käufer kann die Ware von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 14 Uhr abholen, wobei der Käufer den Verkäufer über die Abholung der Ware mindestens einen Tag vorher informieren muss. Verkäufer tauscht seitens des Käufers abgeholte Ware nicht aus und nimmt sie auch nicht zurück. Käufer, der Fenster selbst einbaut, kann keine Fehler an Produkten anzeigen, die wegen der unfachlichen Montage oder Schäden beim Transport entstehen könnten. Wenn der Käufer die Ware selbst abholt, muss er sie vor der Übernahme kontrollieren und den Verkäufer auf eventuelle Mängel aufmerksam machen – spätere Reklamationsansprüche kann der Verkäufer nicht akzeptieren.
    5. Bei Neubauten muss vor dem Naturmmaßnehmen Waagriss vorbereitet sein, sonst kann der Verkäufer für die Höhe der Türe nicht haften. Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer und Monteure auf eventuelle Hindernisse aufmerksam zu machen (verdeckte Installation, Elektroinstallation, usw.), denn sonst haftet der Käufer für die so enstandene Schäden an Installationen, er übernimmt dann auch Kosten weger der Verzögerung bei der Montage.
    6. Im Fall, dass der Käufer mit der Warenübernahme mehr als 10 Tage Verspätung hat, wird dem Käufer auch Lagergebühr verrechnet. Ab dem Zetpunkt, wenn die Verspätung beginnt, übernimmt der Käufer auch die Haftung für für zufällige Vernichtung oder Beschädigung der Ware.
    7. Im Fall, dass der Verkäufer die Lieferzeit verlängert, können Käufer und Verkäufer eine einvernehmliche Verlängerung der Lieferzeit vereinbaren, ohne Kostenrückerstattung wegen der Verzögerung.
    8. Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, wenn die Verspätung nicht mehr als 30 Tage beträgt. Im Fall, wenn die Verspätung nicht mehr als 90 Tage beträgt, haftet Verkäufer für Schäden bis zum Wert von maximal 3 % des Gesamtbetrages. Lieferung kann am bestimmten Termin auch Teillieferung sein.
    9. Verpflichtungen des Verkäufers treten in Kraft erst dann, wenn der Käufer alle seine Pflichten erfüllt hat. Im Fall, wenn der Käufer seine Pflichten ablehnt bzw. sie nicht in vernünftiger Frist erfüllt, kann der Verkäufer von dem Vertrag abtreten und Rückerstattung seiner Kosten verlangen.
    10. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich angeführt, sind folgende Dienstleistungen nicht inbegriffen, die aber vielleicht für erfolgreiche und sichere Montage von Fenstern notwendig sind:
      • Verwendung von Kran,
      • Verwendung von Arbeitsbühne,
      • Vewendung von Hebebühne,
      • Errichtung von Gerüst,
      • Erwerb der Zustimmungen für Straßensperren, wo das wegen der Gesetzgebung notwendig ist (z.B. Altstadt).
        Kosten, die wegen des Mietens oder Verwendung der Ausstattung entstehen und Kosten für die Zustimmungen wird die Firma M Sora d.d. dem Käufer zusätzlich verrechnen, sofern diese Positionen nicht ausdrücklich angeführt wurden.
        Käufer verpflichtet sich mit der Bestätigung des Angebotes, dass er so entstandene Kosten begleichen wird.
    11. Verkäufer behält sich das Recht vor, Fenster und vorgesehene Montageart zu ändern, wenn Umstände auftreten, die man bei der Bestätigung des Angebotes nicht vorhersehen konnte. Solche Fälle kommen vor allem bei Renovierungen vor; wenn Öffnungen nicht so vorbereitet sind, wie es vereinbart wurde, usw.
    12. Eventuelle zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Angebot inbegriffen sind, wie z.B. Maurerarbeiten, werden zusätzlich verrechnet.  
    13. Verkäufer achtet bei der Montage darauf, dass die Umgebung immer sauber ist, ohne Abfälle und er verflichtet sich, Abfälle so schnell wie möglich zu entfernen und sie entsprechend sortieren.
    14. Bearbeitung der Laibungen mit den Gipsplatten, sofern sie angeboten wird, wird bis zur 1. Phase ausgeführt. Es beinhaltet Montage von Platten, Fugierung von Verbindungen und Befestigungspunkten und Bearbeitung von Verbindungen mit seitlichen Elementen. Endbearbeitung der Oberfläche wird nicht angeboten.
    15. Wenn sich der Käufer für die Montage nach RAL-Richtlinien entscheidet, muss der Käufer die Laibungen entsprechend – glatt vorbereiten.
    16. Sofern der Käufer ein falsches Produkt bestellt oder nach der Bestellung von seinen Pflichten zurücktritt, ist der Verkäufer berechtigt, entstandene Kosten zurück zu fordern. Kosten bei der Stornierung hängen von der Bestellungsphase ab (Ausschreibung, Anschaffung von Materialien, Herstellung). Zurückgabe von falschen Produkten ist nicht möglich – es handelt sich um Produkte nach Maß.
    17. Sofern der Verkäufer nur Lieferung ohne Montage anbietet, ist der Käufer für das Abladen von Produkten zuständig. Käufer ist verpflichtet, für den freien Zutritt des Lkws bis zum Objekt zu sorgen, wo die Produkte abgeladen werden. Käufer übernimmt Haftung für die Produkte am Zeitpunkt, an dem Lkw mit Produkten die Stelle erreicht, wo die Produkte abgeladen werden.
    18. Sofern der Verkäufer nur Lieferung ohne Montage anbietet, ist der Käufer verpflichtet, sofort bei der Übernahme alle Elemente zu kontrollieren und innerhalb von drei Tagen dem Verkäufer schriftlich eventuelle Mängel mitzuteilen. Sofern der Käufer das nicht macht, wird angenommen, dass alle Elemente als einwandsfrei übernommen wurden.
    19. Visuelle Qualität der Gläser wird gemäß den Richtlinien für Bewertung der visuellen Qualität der Gläser im Bauwesen bewertet .
    20. Käufer verpflichtet sich, für den Schutz und Sicherung des Objektes während der Montage zu sorgen.
    21. Käufer verpflichtet sich, vor der Montage alle Hindernisse zu entfernen, die Montage stören könnten und so einwandfreie Montage zu ermöglichen.
    22. Käufer verpflichtet sich, bei der Montage einwandfreien Zutritt vom Lkw zum Objekt und kostenlosen Strom 220 V zu ermöglichen.
    23. M SORA führt keine Elektroanschlüsse aus.
    24. RAL Montagematerialien sind ca. 2 – 6 Monate UV beständig. Sofern Käufer in diesem Zeitraum keine Fassade macht, ist er verpflichtet, sie entsprechend zu schützen.
    25. Demontage, Montage, Abschlußarbeiten und Abfuhr der alten Fenster zur Deponie werden in separaten Positionen berechnet und sind nicht im Preis der Elemente inbegriffen. Montage wird mit Verankern des Elementes in vorher vorbereitete Öffnung mit Sonderschrauben für Beton und Dichtung gemäß der ausgewählten Art der Montage ausgeführt. Verkäufer haftet nicht für Schäden an Laibungen bei der Demontage von Elementen.
    26. Käufer verpflichtet sich, am Anfang und Ende der Montage unbedingt entweder persönlich oder per Bevollmächtigtem (schriftliche Bevollmächtigung) anwesend zu sein und die Waren zu übernehmen.
    27. Käufer verpflichtet sich, am Ende der Montage zusammen mit dem Monteur Objekt durchzugehen und Protokoll über eingebaute Elemente zu unterschreiben, in das man alle Bemerkungen und Vereinbarungen hineinschreibt. Im Fall einer Nichtanwesenheit wird angenommen, dass Ware ohne Fehler bzw. eventueller Mängel übernommen wurde.
    28. Bei einer Bestellung ins Ausland ist der Käufer dafür verantwortlich, dass der Verkäufer seine Produkte so anpasst, dass sie den spezifischen Anforderungen des einzelnen Landes entsprechen. Zu diesem Zweck muss der Käufer dem Verkäufer schon bei der Anfrage alle spezifische Anforderugen mitteilen und sie vor der Bestellung überprüfen. Insofern Käufer diese Anforderungen nicht rechtzeitig weitergibt, ist der Käufer für alle Produkte verantwortlich, die eventuell den spezifischen Anforderungen einzelnen Landes nicht entsprechen. Insofern Käufer für Beaufsichtigung am Objekt ensprechenden Experten beauftragt, wird dieser den Kaufer und Verkäufer über zuständige Aufseher informieren.
    29. Zuständiger Aufseher hat das Recht, bei seiner Arbeit notwendige Unterlagen einzusehen.
    30. Verkäufer ist verpflichtet bei der Ausführung der Kontrolle zusammen zu arbeiten, wenn der zuständige Aufseher es verlangt.
    31. Für alle unvorhergesehenen oder zusätzlichen Arbeiten muss man eine schriftliche Vereinbarung schließen. Für die Ausführung dieser Arbeiten bedarf es schriftliche Zustimmung des Kaüfers.
  6. SERVICE UND INSTANDHANDLUNG
    1. Käufer ist verpflichtet, Produkte laut Anleitungen des Herstellers und Lieferanten instandzuhalten und verwenden, sonst kann er keine Anforderungen stellen.
    2. Käufer erhält mit der Rechnung auch Bedienungsanleitung zusammen mit dem Garantieschein in Papierform. Sie ist auch auf der Webseite des Verkäufers erhätlich. Jede Verwendung, die nicht im Einklang mit dieser Anleitung ist, kann zum Verlust der Haftung führen.
    3. Im Fall, dass der Käufer Schaden wegen des Verkäufers hatte, kann der höchste Ersatz 10% vom Vertragswert nicht überschreiten. Verkäufer ist nicht für den Schaden verantwortlich, wenn dieser wegen des Vertragsbruchs aus Nachlässigkeit passiert ist.
    4. Nach zwei Jahren ab der Übernahme kann der Käufer nicht mehr auf eventuelle Fehler verweisen. Für eigene Produkte dauert die Garantiefrist drei Jahre, für andere Produkte die Garantiefrist des Herstellers. Isoliergläser haben 5 Jahre Garantie.
    5. EICHE
      Eichenholz beinhaltet natürliche chemische Substanz Tannine, die unter bestimmten Bedingungen mit Wasser und Feuchtigkeit reagieren kann. Das passiert in dem Fall, wenn die Oberfläche längere Zeit nass bleibt (Niederschläge, Feuchtigkeit) bzw. wenn das Holz feucht bzw. nass wird. Ergebnis der chemischen Reaktion ist gefleckte Verfärbung von Eichenholz im dunkelgelben bis fast zum schwarzen Farbton, was sichtbar durch die mit Lasur lackierter Holzoberfläche. Es handelt sich um eine Naturerscheinung, die man nicht verhindern kann, deshalb sind solche Verfärbungen beim Eichenholz als Folge der chemischen Reaktion vom Wasser mit Tannine kein Reklamationsgrund. Eichenholz ändert unter dem Einfluss von UV-Strahlen (bemerkbar vor allem bei helleren Farbtonen) auf natürliche Weisen dauerhaft den Farbton, was zu Farbunterschieden auf den Holzoberflächen beim Produkt führen kann. Dunkel lasierte Oberflächen aus Eichenholz können wegen des Holztrocknens bei starken Sonnenstrahlen stärker knacken und aufplatzen, was aber kein Reklamationsgrund ist!
    6. LÄRCHE
      Lärche ist sehr empfinflich im Kontakt mit Kalk und wenn es zum Kontakt mit Kalk kommt, enstehen dunkle Flecken, was aber kein Gegenstand der Reklamation ist.
    7. Öl auf Lärche wird mit dem Regen ausgespült und geölte Flächen sollten alle 6 Monate wieder geölt werden.
    8. Bei den Nadelbäumen, vor allem bei Lärche, gibt es Möglichkeit, dass das Harz aus versteckten Teilen herauskommt (bei höheren Temperaturen, Sommermonate, ausgesetzte Bereiche, usw.). Lärche ist eine Holzart, die besonders viel Harz beinhaltet. Harz kann man von den Fensterflächen im kälteren Zeitraum entfernen, wenn das Harz festiger ist. Auslauf vom Harz ist kein Gegenstand der Reklamation, denn es handelt sich um Naturereignis.
    9. Geölte Oberflächen
      Es werden farblose Holzöle verwendet. Deshalb sind bestehende natürliche Farbunterschiede zwischen furnierten Flächenund Massivholzteilen gegeben, die aber keinen Mangel darstellen! Der Farbton ist durch die natürliche Holzeigenfarbe bestimmt. Die Türfarbe kann von dem Referenzfarbmustern aus der Farbkarte abweichen. Die Farbmuster sind keine bindenden Farbzusagen. Ein UV-Schutz ist bei geölten Oberflächen nur begrenzt gegeben! Oberflächenbehandlungen mit Ölen entsprechen nicht den EU-Normen EN 927-1 bzw. DIN EN 927-1 oder Ö-NORM B 3803! Unsere Empfehlung: mindestens ein bis zweimal jährlich mit Holzöl nachbehandeln und immer vorher die Oberfläche dazu leicht anschleifen. Keine Gewährleistungen auf die Holzoberflächen, Leimfugen oder bei evtl. Verzug sofern die Nachbehandlung mit Ölen nicht wie empfohlen fachmännisch vorgenommen und gewartet wurde! Entsprechender Schutz vor äusserlichen Witterungseinflüssen ist hier unbedingt zu leisten, ansonsten erlischt die Gewährleistung. Geölte Holzoberflächen entsprechen keinen normgerechten Aufbau für Holzbauelemente und stehen ausdrücklich auf Kundenwunsch und Kundeneigenverantwortung mit der Verpflichtung zur regelmäßigen Nachbehandlung zur Verfügung!
    10. FARBENUNTERSCHIEDE
      Bei zusätzlicher Bestellung ist und kann Farbenunterschied kein Reklamationsgegenstand sein.
    11. Holz ist ein Naturmaterial, deshalb können Farb- und Strukturunterschiede kein Reklamationsgegenstand sein.
    12. GLAS
      Zur Kondensation der Gläser auf der Außenseite kann es wegen der spezifischen mikroklimatischen Bedingungen kommen und ist Folge der hohen Glasisolierung. Es handelt sich um ein physikalisches Phänomen, das zeitweilig ist und kein Reklamationsgegenstand ist.
      Moderne Bauart und immer bessere Dichtungsmaterialien haben dazu geführt, dass es immer weniger Luftzirkulation im Inneren gibt. Bei der normalen Lüftung kommt oft zu wenig frische Luft ins Innere, weshalb es zu Schimmelpilz und Schäden wegen zu hoher Feuchtigkeit kommen kann. Auch Heizsysteme mit niedrigeren Temperaturen (z.B. Boden- oder Wandheizung) können bei normaler Verwendung zur Kondensation beitragen, vor allem dann, wenn diese Systeme auf der Außenseite nicht gut abgedichtet sind.
      Verkäufer schlägt vor, einen guten Plan für Belüftung zu machen. Konzept für Belüftung und Heizung soll ein Fachmann vorbereiten, der nicht nur auf die Werte der Wärmeisolierungen der einzelnen Teile schaut, sondern auch Belüftung des gesamten Gebäudes.
      Feuchtigkeit im Raum muss dauernd unter 55% der relativen Luftfeuchtigkeit sein, sonst kann man Schäden an Fensterlementen wegen erhöhter Feuchtigkeit nicht ausschließen.
      Zusätzlich empfiehlt der Verkäufer folgende Maßnahmen um Kondensation zu verhindern bzw. verringern:
      Regelmäßige und richtige Lüftung,
      Vehindern vom Überdruck im Gebäude,
      Bestmögliche Luftzirkulation im Fensterbereich; Gardinen, Innenjalousien und Gegenstände an Fenstern (z.B. Blumen) verhindern Zutritt der Warmluft zu Fenstern.
    13. In einigen Situationen kann es vor allem bei Gläsern mit größerer Fläche zu ungleichmäßiger Erwärmung mit Temperaturunterschieden mit mehr als 40 Grad Celsius im Glas vorkommen, wobei es bei normalen Gläsern zum thermischen Bruch kommt, der kein Reklamationsgegenstand ist. Bei einer Bestellung von ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) Gläsern kann Käufer in meisten Fällen thermischen Bruch verhindern und mit relativ kleinem Betrag die Beständigkeit der Glasflächen vergrößern. 
    14. Bei der Planung soll man auf die vergrößerte Wirkung der Wärmung bei Glas-Glas-Verbindungen und Nurglas-Ecken so wie bei großen Glasflächen überhaupt achten, um die Wahrscheinlichkeit der Kondensation zu verringern.
    15. Bei ESG Gläsern kann es zu visuellen Anomalien kommen, die als wellenartige Fläche oder als Regenbogeneffekt (Folge der Anisotropie) sichtbar sind. Das ist Folge der Technologie, wie man ESG Gläser herstellt und ist kein Reklamationsgegenstand.
    16. Bei Glas, bei dem die Glaskante aufgrund der technologischen Eigenschaften der Glasherstellung selbst von außen oder innen sichtbar ist, können im Bereich des Abstandshalters ästhetische Anomalien auftreten. Die häufigsten visuellen Defekte im Abstandshalterbereich können sein: gequollenes Butyl am Rand des Abstandshalters, Fehlausrichtung beider Abstandshalter im verglasten Raum, Riffelung des Abstandshalters, sichtbare Silberkante durch das Glas,… all diese Fehler sind rein ästhetisch und entstehen aus technologische Prozesse der Glasherstellung.
    17. Eine Besonderheit beim ESG Glas ist die Tatsache, dass es ohne sichtbare äußere Wirkung brechen kann. Dieses Phänomen nennt man Spontanbruch und ist kein Reklamationsgegenstand. Ursache ist das Molekül NiS (Nickelsulfulid), das eine negative Temperaturdehnung hat. Wenn Glasmoleküle während der Kühlung schrumpfen, vergrößert sich das Nickelsulfid-Molekül. Wenn sich das Molekül in der Glasmitte befindet (im Feld der Dehnungspannungen), entsteht eine lokale Spannung, die die Zugfestigkeit des Glases überschreitet und das Glas zerbricht. Obwohl das Phänomen sehr selten ist, kann man die Wahrscheinlichkeit des Spontanbruches gemäß den Anforderungen laut EN14179 minimisieren, indem man die Gläser noch zusätzlich mit einem Test überprüft, den man auch Heat Soak Test (HST) nennt. ESG Gläser sind standardmäßig nicht diesem Test unterzogen, mann kann es aber auf Wunsch und Kosten des Käufers machen.
    18. Zwischen den normalen und ESG Gläsern kann es wegen der verschiedenen Aufträge zu verschiedenen Farbeffekten von außen kommen, vor allem bei bewölktem Wetter. Diese Unterschiede sind kein Reklamationsgegenstand.
    19. Glasbruch nach der Installation ist nicht Gegenstand einer Reklamation.
    20. Es gibt keine Garantie auf Hängen und Klirren von Sprossen.
    21. ALLGEMEIN
      Bei schrägen Fenstern werden Flügel und Rahmen nach Bedarf abgeschliffen, damit es möglich sein wird, die Fenster zu öffnen, alles hängt von dem Fensterprofil und Neigung ab.
    22. Andere Garantiebedingungen sind im Garantieschein angegeben, den der Käufer zusammen mit der Rechnung erhält.
    23. Das Einstellen der Elemente ist kein Reklamationsgegenstand. Ebenso beinhaltet Garantie keine Behebung der Fehler, die wegen falscher Verwendung entstanden sind (Öffnen und Schließen von größeren Elementen mit einer Hand). Käufer macht von der Garantie Gebrauch, indem er sich schriftlich mit genau angegebenen Fehlern und beigelegter Rechnung an den Verkäufer wendet. Wenn die Reklamationsansprüche begründet sind, ist der Verkäufer verpflichtet, die Fehler schnellstmöglich zu beheben und innerhalb von 45 Tagen nach dem Erhalt der schriftlicher Anforderung. Wenn die Anforderungen nicht begründet sind, werden dem Käufer eine Arbeiststunde und Transportkosten berechnet.
    24. Zeitraum, in dem der Hersteller die Ersatzteile sicherstellen muss, sind 3 Jahre nach Ablauf der Garantiefrist.
    25. Verkäufer behält sich das Recht vor, dass er seine Garantieanforderungen durch Reparatur der Elemente oder mit neuen Elementen erfüllt.
    26. Firma M Sora d.d. haftet für ihre Produkte, dass sie unter Bedingungen hergestellt wurden, die das Standard für CE-Zeichen vorschreibt. Alle Daten darüber findet man auf der Webseite: www.m-sora.si.
    27. Garantiefrist beginnt am Tag, der im Abnahmeprotokoll festgelegt ist.
    28. Insofern der Verkäufer nicht für die Montage verantwortlich ist, übernimmt Käufer selbst die Verantwortung für eine entsprechende Montage. Dazu gibt der Verkäufer keine Garantie für Produkte, die er nicht selbst einbaut.
    29. Bei eventuellen Reklamationsanprüchen wendet sich der Käufer an den Verkäufer per Telefon oder per E-Mail unter servis@m-sora.si.
    30. Reklamation bedeutet nicht, dass der Käufer eventuelle Beträge zurückhalten darf, die er noch zahlen muss.
    31. Käufer ist informiert darüber, dass man Fenster und Türen regelmäßig instandhalten muss und sie nach Bedarf einstellen. Mehr Informationen darüber findet man im Garantieschein. Garantieschein / Bedienungsanleitung findet man auf der Webseite: www.m-sora.si.
    32. Nichtverstehen vom Angebot oder AGB ist kein Reklamationsgegenstand.
  7. LÖSEN VON KONFLIKTEN
    1. Verkäufer und Käufer bemühen sich um einvernehmliches Lösen von Konflikten. Insofern das nicht möglich ist, ist der Gerichtsstand das jeweilig zuständige Gerichtsstand Klagenfurt.
  8. ENDBESTIMUNGEN
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab 01.06.2019 bis zum Widerruf.
    2. Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die Daten des Käufers zur geschäftlichen Zusammenarbeit gemäß gültiger Gesetzgebung sammelt und benutzt. Die Daten darf der Verkäufer nicht an dritte Personen weiterleiten.
    3. Alle technischen Details, sowie Muster, Prospekte, Kataloge, Skizzen und Ähnliches bleiben intelektuelles Eigentum des Verkäufers und sind gesetzlich beschützt, was das Kopieren und Verwendung betrifft.
    4. Im Fall einer geschäftlichen Zusammenarbeit im Ausland (Warenlieferung und/oder Dienstleistungen) sind diese Allgemeine Geschäftsbedingungen auch in die Sprache des Landes übersetzt, in dem das Geschäft durchgeführt wird. Der Käufer erhält AGB in slowenischer Sprache und in der Landessprache des Käufers. Für die Interpretation der einzelnen Bestimmungen ist die slowenische Variante der AGB maßgebend.

Direktor M SORA d.d.
Aleš Dolenc univ. dipl. ekon.

Kontakt